Nur gehört oder schon gestört? – Lärm in der Nachbarschaft

Nur gehört oder schon gestört? – Lärm in der Nachbarschaft

Das Zusammenleben in Wohnanlagen wird häufig durch Alltagslärm auf die Probe gestellt. Die kommenden Monate mit Anlässen zu Feierlichkeiten lassen erwarten, dass das Thema Lärm in der Nachbarschaft wieder vermehrt an die Hausverwaltungen und Gemeinden herangetragen wird.

Themen rund um Lärmstörungen sind umso schwieriger zu behandeln, da Lärm sehr individuell ist, was für die eine/den einen selbst als leise erscheint, kann andere bereits stören. Wenn die nachbarschaftliche Beziehung bisher nicht gepflegt wurde, fällt das direkte Ansprechen im Anlassfall untereinander schwer bzw. ist in der Emotion nicht möglich. Als erster Ansprechpartner wird von den Betroffenen oftmals die Hausverwaltung gesehen und auch eine entsprechende Lösung von dieser eingefordert. In der Umfrage „Hausverwaltung“ aus dem Jahr 2018, durchgeführt in gemeinnützigen Wohnbauträgern und Gemeinden in der Steiermark, gaben die Teilnehmer:innen an, dass die Bearbeitung von sozialen Konflikten 56 % der Arbeitszeit im Feld der laufenden Kundenbetreuung beansprucht. Lärm als Konfliktthema Nummer eins in Nachbarschaften, ist folglich eines der am meisten bearbeiteten Themen.

Hier stellt sich die Frage, in welcher Form Verwaltungen bzw. Gemeinden in ihrer Funktion als Vermieter oder Eigentümervertreter für eine Lösung zuständig sind. Ein erster Schritt an dieses Thema heranzugehen, ist die Form der Informationsweitergabe. Geregelt sind die Ruhezeiten und der Umgang mit verschiedenen Lärmstörungen- und quellen in den Lärmschutzverordnungen der Gemeinden. Handlungsempfehlungen sind unter anderem auch im „Lärmkompass Stadt Graz“ als auch im digitalen Amt ersichtlich und zusätzlich finden sich auch in den Hausordnungen Vorgaben zum Thema Lärm.

Rollenklärung

Eine Klärung des eigenen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereichs seitens der Mitarbeiter:innen in Hausverwaltungen und Gemeinden in solchen Situationen, ist umso wichtiger, um von der Rolle der Problemlösenden in der Konfliktsituation hin zur/zum Berater:in zu wechseln und somit aus der Konfliktlinie zu geraten. Das Rückspielen der Eigenverantwortung für ein funktionierendes Miteinander an die Bewohner:innen lässt eine Konfliktlösung vor Ort zu und begünstigt eine nachhaltige Bearbeitung.

Handlungsempfehlungen

Das Servicebüro zusammen>wohnen< stellt für die Bewusstseinsbildung in der Nachbarschaft kostenlos Material in Form von Foldern und Aushängen zur Verfügung. Zu finden auf der Homepage oder auch in Druckversion erhältlich.

Bei bereits eskalierten Konflikten unterstützt das Servicebüro zusammen>wohnen< Hausverwalter:innen von gemeinnützigen Wohnbauträgern und Mitarbeiter:innen von Gemeinden mit der kostenlosen Moderation von Konfliktgesprächen mit den beteiligten Bewohner:innen. Die Moderation bietet mehrere positive Effekte, sowohl für die Nachbarschaft, als auch für die zuständigen Mitarbeiter:innen.

Bei Bedarf und für alle weiteren Fragen und Informationen zu den Angeboten des Servicebüros zusammen>wohnen< bitte gerne per Mail oder telefonisch an 0316 8073 791 wenden.

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