Neuer gesetzlicher Rahmen für bewährte Partnerschaft

Neuer gesetzlicher Rahmen für bewährte Partnerschaft

Die gemeinnützigen Wohnbauträger unterstützen die steirischen Städte und Gemeinden bereits bisher in der Verwaltung der Gemeindewohnungen. Der Vorteil liegt vor allem in der Sicherheit und der Transparenz, die durch die unabhängigen, laufenden Prüfungen der gemeinnützigen Wohnbauträger gegeben ist. Die neue Gemeindeordnung legt den gesetzlichen Rahmen für die Partnerschaft fest.

Als Partner der Städte und Gemeinden verwalten die gemeinnützigen Wohnbauträger aktuell rund 6.000 Gemeindewohnungen in der gesamten Steiermark. „Eine wesentliche Basis für das Vertrauen, das die Städte und Gemeinden in uns haben, sind unsere laufenden Prüfungen durch den Revisionsverband und den Landesrechnungshof, die den Städten und Gemeinden Sicherheit und Transparenz bieten. Auch können wir durch unsere Erfahrung und unsere Größe die Verwaltung der Gemeindewohnungen besonders effizient umsetzen“, sagt GBV-Obmann Christian Krainer.

Bewährtes System für Gemeindewohnungen

Um den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Gemeindeverwaltung Rechnung zu tragen, wurde mit der im Dezember 2020 veröffentlichten neuen steirischen Gemeindeordnung nun auch ein neuer rechtlicher Rahmen für die Verwaltung der Gemeindewohnungen festgeschrieben. „Auf vielfachen Wunsch der Städte und Gemeinden unterstützen wir mit unserer langjährigen Erfahrung gerne weiterhin, führen ein bewährtes System gemeinsam weiter und sichern so familiengerechtes Wohnen“, ergänzt Wolfram Sacherer, GBV-Obmann Stellvertreter.

Foto von George Becker von Pexels

 
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